Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Betten bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Bettes dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 15% des Übernachtungspreises.
  5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Betten/Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  6. b) Bis zur anderweitigen Vergebung der Unterkunft hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  7. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
  8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.